Alle Mitarbeitenden sind wichtig: Wir zählen auf Dich!
Damit AV ABB ihre Aufgaben erfüllen kann, muss sie über eine möglichst grosse Anzahl von Mitgliedern verfügen. Dies macht AV ABB bzw. die Angestelltenräte zu einer ernstzunehmenden Gesprächs- und Verhandlungspartnerin. Der Organisationsgrad von AV ABB ist deshalb entscheidend. Aus diesem Grund zählt jedes Mitglied. Die Mitgliedschaft eines jeden einzelnen ist eine Stärkung der Solidarität der Mitarbeitenden.
Darum, werden auch Du Mitglied!
Wer nicht Mitglied ist, hat kein Recht auf Einhaltung des GAVs
Gemäss langjähriger Rechtsprechung des Bundesgerichts hat der Arbeitnehmende, der nicht Mitglied von AV ABB ist, kein klagbares Recht auf die Einhaltung des GAVs. Somit lohnt es sich nur schon deshalb, Mitglied von AV ABB zu werden.
Bundesgerichtsentscheid (BGE) vom 1997
Die Jungen garantieren die Zukunft
Die jungen Mitarbeitenden liegen der AV ABB besonders am Herzen. Denn sie sind die Zukunft des Unternehmens und des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Die Mitgliedschaft ist deshalb wichtig, weil die jungen Mitarbeitenden dafür garantieren, dass die bestehenden Vorteile weiterhin bestehen bleiben. Umso wichtiger ist es, dass sich auch junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der AV ABB engagieren.
Lernende können bei Angestellte Schweiz Einzelmitglied werden und nach der Ausbildung der AV ABB beitreten.
Kader und Expatriats
Alle Mitglieder des unteren, mittleren und oberen Kaders können Mitglied bei AV ABB werden. Mitglieder des mittleren und oberen Kaders sind jedoch nicht dem GAV unterstellt.
Auch Mitarbeitende, die während einer begrenzten Zeitdauer in der Schweiz für ABB Schweiz oder einer der Firmen der Sektionen tätig sind, profitieren von den Dienstleistungen der AV ABB.
Hier klicken und Vorteile entdecken
- Kostenlose Beratung in arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Angelegenheiten.
- Multirechtsschutz für die Familie (zu einem Vorzugspreis)
- Zusatzversicherungen bei diversen Krankenkassen (zu Vorzugsprämien)
- Zahlreiche Vergünstigungen (Aquarena in Schinznach Bad, Hotelaufenthalte)
- Aus- und Weiterbildungsangebote (zu Vorzugspreisen)
- Informationen zu angestelltenpolitischen Themen
Kosten für die Mitgliedschaft
Der Mitgliederbeitrag beträgt für Mitarbeitende, welche dem GAV unterstellt sind (mit Solidaritätsausweis), aktuell monatlich 25.- und wird über die Lohnabrechnung abgezogen. Im Folgejahr erhalten diese Mitglieder eine Rückvergütung von Fr. 180.- , bestehend aus Fr. 60.- als Rückerstattung für den Solidaritätsbeitrag, Fr. 110.- als Zuwendung aus Kollektivmitgliedschaft und Fr. 10.- als Zuwendung aus Vereinsmitgliedschaft bei AV ABB. Unterjährige Ein- und Austritte werden pro rata berechnet.
Die Mitgliedschaft für Mitarbeiter der MK01 und MK02 (ohne Soli-Ausweis) kostet CHF 15.- pro Monat.
Der Mitgliederbeitrag wird in der Regel über die Lohnabrechnung abgezogen.
Änderungen über die Höhe der Mitgliedschaft sind vorbehalten. Sie unterliegen den Beschlüssen der Delegiertenversammlung.